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So richten Sie das Reverse-Charge Verfahren für Drittländer ein:
1) Steuergruppe für Reverse-Charge anlegen
Erstellen Sie für jedes Land eine eigene Steuergruppe und weisen Sie den Steuersatz 0 % zu. Beispiel Schweiz:
2) Warengruppe für Reverse-Charge Leistungen (Drittländer) anlegen
Erstellen Sie eine neue Warengruppe speziell für das Reverse-Charge Verfahren mit Drittländern. Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:
- Ziellandbesteuerung aktiviert
- Gewünschte Steuergruppe(n) aus 1) hier zuweisen
Wechseln Sie jetzt in den Tabreiter "Abweichende FiBu-Konten" und hinterlegen Sie hier das Erlöskonto für Reverse-Charge mit Drittländern:
Wichtig: Haken bei Automatikkonto setzen!
3) Artikel in dieser Warengruppe erstellen
Weisen Sie der Warengruppe die gewünschten Artikel zu. Drittland-Kunden für welche das Reverse-Charge Verfahren angewendet werden soll, dürfen nur diese Artikel in Verträgen und Leistungen nutzen!
4) Kunde und Vertrag erstellen
Der Kunde sollte der Steuerregion "Non-EU" zugewiesen werden:
Bei der Vertragsanlage nehmen Sie bitte folgende Einstellungen vor:
- weisen Sie nur Abo-Artikel aus der Warengruppe aus 3) zu
- Damit auf der Rechnung der Hinweis auf Reverse-Charge angedruckt wird im Tab "Texte" den Text in der passenden Sprache einfügen, z B.
Wir empfehlen die Erstellung einer eigenen Warengruppe für Artikel, welche im Reverse-Charge Verfahren an B2B-Kunden in Drittländern verkauft werden sollen.