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So richten Sie das Reverse-Charge Verfahren für Drittländer ein:

1) Steuergruppe für Reverse-Charge anlegen

Erstellen Sie für jedes Land eine eigene Steuergruppe und weisen Sie den Steuersatz 0 % zu. Beispiel Schweiz:

2) Warengruppe für Reverse-Charge Leistungen (Drittländer) anlegen

Erstellen Sie eine neue Warengruppe speziell für das Reverse-Charge Verfahren mit Drittländern. Nehmen Sie folgende Einstellungen vor:

  • Ziellandbesteuerung aktiviert
  • Gewünschte Steuergruppe(n) aus 1) hier zuweisen

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Wechseln Sie jetzt in den Tabreiter "Abweichende FiBu-Konten" und hinterlegen Sie hier das Erlöskonto für Reverse-Charge mit Drittländern:

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Wichtig: Haken bei Automatikkonto setzen!



Wir empfehlen die Erstellung einer eigenen Warengruppe für Artikel, welche im Reverse-Charge Verfahren an B2B-Kunden in Drittländern verkauft werden sollen.

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